Bußgelder und Unterlassungsansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen bei Aufführungsmusik
Definition
GEMA weist darauf hin, dass öffentliche Musiknutzung im geschäftlichen Kontext – auch bei Tanzaufführungen und Tanzunterricht mit Publikum – stets eine Lizenz erfordert.[1][3] Soundtrack und andere Business-Musikdienste betonen, dass private Streaming-Dienste wie Spotify, Apple Music oder YouTube Music ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Nutzung bestimmt sind und in Studios, Tanzschulen oder Aufführungsräumen nicht legal als Hintergrund- oder Aufführungsmusik eingesetzt werden dürfen.[1] Wird dennoch Musik über solche Dienste für Proben mit Publikum, Shows oder Kurse eingesetzt, besteht ein doppeltes Risiko: Zum einen eine urheberrechtliche Abmahnung des Rechteinhabers mit Unterlassungsanspruch, Anwalts- und Gerichtskosten; zum anderen GEMA-Nachforderungen für nicht lizenzierte Aufführungen. In typischen urheberrechtlichen Abmahnfällen im Kulturbereich bewegen sich Vergleichsbeträge inkl. Anwaltskosten oft im Bereich von 2.000–10.000 € je Vorgang (Lizenzanalogie, Streitwert und Kostenerstattung). Für ein Tanzunternehmen, das wiederholt nicht lizenzierte Musik in eigenen Choreographien nutzt, können über mehrere Jahre kumulierte Schäden inklusive Unterlassungsverpflichtung (z.B. Austausch der Musik, Neuproduktion, Anpassung von Videoaufzeichnungen) leicht 10.000–30.000 € an direkten und indirekten Kosten ausmachen. Hinzu kommen Opportunitätskosten durch Aufführungsverbote bestimmter Stücke, die kurzfristige Programmänderungen und Ticket-Rückerstattungen erforderlich machen.
Key Findings
- Financial Impact: Quantified: typischer Schaden pro Abmahnfall 2.000–10.000 € (Anwaltskosten, Vergleich, Lizenznachzahlung); bei wiederholten Verstößen kumuliert 10.000–30.000 € über mehrere Jahre
- Frequency: Gelegentlich, aber mit hoher Schadenshöhe; typischerweise ausgelöst durch Hinweise von Urhebern, Wettbewerbern oder GEMA-rechtliche Prüfungen; vermehrt bei kleineren Tanzschulen/Compagnien, die Streaming-Dienste zweckentfremden.
- Root Cause: Nutzung privater Streaming-Dienste (Spotify, Apple Music etc.) in Tanzschulen oder bei Aufführungen entgegen deren AGB[1]; fehlende Rechtskenntnis zu Aufführungsrechten; Annahme, die Musik sei ‚bereits bezahlt‘; keine zentrale Dokumentation, welche Musikwerke mit welcher Lizenzgrundlage in Choreografien eingesetzt werden.
Why This Matters
This pain point represents a significant opportunity for B2B solutions targeting Dance Companies.
Affected Stakeholders
Inhaber von Tanzschulen, Künstlerische Leiter von Kompanien, Choreographen, Produktionsleiter, IT/Operations, die Audioquellen bereitstellen
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Financial Impact
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Methodology & Sources
Data collected via OSINT from regulatory filings, industry audits, and verified case studies.
Related Business Risks
GEMA-Nachzahlungen und Vertragsstrafen für nicht gemeldete Aufführungen
Fehlkalkulation von GEMA-Kosten und dadurch unrentable Aufführungen
Unwirtschaftliche Eigenkompositionen oder Production Music wegen fehlender Rechte- und Kostenanalyse
Hoher manueller Aufwand für Musiknutzungsdokumentation und Rechteklärung
Unauthorized AGMA-Dues in DE-Lohnabrechnung
Sozialversicherungsbeiträge für Tänzer*innen (VddB)
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