GEMA-Nachzahlungen und Vertragsstrafen für nicht gemeldete Aufführungen
Definition
In Deutschland ist GEMA die einzige Verwertungsgesellschaft für Aufführungsrechte an geschützter Musik; jede öffentliche Wiedergabe – inklusive Tanzaufführungen, Proben mit Publikum, Workshops oder Schülervorspiele – ist lizenz- und meldepflichtig.[1][2][3] Wird Musik ohne vorherige Anmeldung gespielt, stuft GEMA dies regelmäßig als unlizenzierte Nutzung ein und setzt Vergütungen im Wege der Lizenzanalogie deutlich über dem regulären Tarif an (oft Faktor 2–3 des Normtarifs, ergänzt um pauschale Bearbeitungsgebühren). Zusätzlich kann GEMA nach § 97 UrhG Unterlassung und Schadensersatz fordern; Gerichte orientieren sich hierbei an Mehrfachen der üblichen Vergütung. Für ein kleineres Tanzunternehmen mit z.B. 20 Aufführungen pro Jahr und einem regulären GEMA-Kostenblock von etwa 3.000–5.000 € kann eine systematische Unterlizenzierung (vergessene Zusatzvorstellungen, geänderte Saalgröße, falsche Eintrittspreise) leicht zu Nachforderungen von 3.000–10.000 € jährlich führen (100–300 % Aufschlag auf die eigentlich fälligen Gebühren). Bei größeren Tourproduktionen im Theaterverbund mit GEMA-relevanten Jahressummen von 20.000–50.000 € bedeuten Prüfungsfeststellungen schnell zusätzliche 10.000–25.000 € pro Saison. Da GEMA-Daten digital mit Veranstalterangaben, Saalbelegungen und Ticketverkauf abgeglichen werden, steigt das Entdeckungsrisiko.
Key Findings
- Financial Impact: Quantified: typischerweise 100–300 % Aufschlag auf reguläre GEMA-Gebühren; für kleinere Tanzkompanien ca. 3.000–10.000 € Nachzahlung pro Jahr, für mittlere Häuser 10.000–25.000 € pro Saison
- Frequency: Regelmäßig bei Tanzschulen, freien Kompanien und kleinen Bühnen, die Programme, Saalgrößen oder Zusatzshows kurzfristig ändern und GEMA-Meldungen nicht nachziehen; typischer Prüfungs- und Nachforderungszyklus alle 2–4 Jahre oder anlassbezogen.
- Root Cause: Fehlendes Verständnis der GEMA-Pflichten (jede öffentliche Aufführung ist meldepflichtig), manuelle oder papierbasierte Meldungen, fehlende Schnittstelle zwischen Disposition (Spielplan, Zusatzshows), Ticketing und GEMA-Anmeldung, sowie die Annahme, dass GEMA-Pauschalverträge alle Spezialformate abdecken.
Why This Matters
This pain point represents a significant opportunity for B2B solutions targeting Dance Companies.
Affected Stakeholders
Geschäftsführung von Tanzkompanien, Intendanz / Künstlerische Leitung, Produktionsleitung, Disponenten / Spielplaner, Finanz- und Rechtsabteilung, Tanzschulinhaber
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Financial Impact
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Current Workarounds
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Methodology & Sources
Data collected via OSINT from regulatory filings, industry audits, and verified case studies.
Related Business Risks
Bußgelder und Unterlassungsansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen bei Aufführungsmusik
Fehlkalkulation von GEMA-Kosten und dadurch unrentable Aufführungen
Unwirtschaftliche Eigenkompositionen oder Production Music wegen fehlender Rechte- und Kostenanalyse
Hoher manueller Aufwand für Musiknutzungsdokumentation und Rechteklärung
Unauthorized AGMA-Dues in DE-Lohnabrechnung
Sozialversicherungsbeiträge für Tänzer*innen (VddB)
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